Bedürftige verlieren viel Geld, weil SPÖ-Soziallandesrätin mangelhaft arbeitet
Am 19. Januar diskutierten die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz den Bericht der Volksanwaltschaft an den Kärntner Landtag 2018-2019 mit den Abgeordneten des Ausschusses für BürgerInnenbeteiligung, direkte Demokratie und Petitionen. Mit dem Bericht präsentierten die Volksanwälte die Ergebnisse ihrer Kontrolle der Kärntner Landes- und Gemeindeverwaltung.
„Die Volksanwaltschaft spricht von einem Missstand in der Kärntner Landesregierung. Weil Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner den Termin für die mit Jahresbeginn fällige Erhöhung der Sozialhilfen 2018 neun Monate verschlafen hat, haben hunderte bedürftige Kärntner, darunter viele beeinträchtige Menschen, bis zu 200 Euro verloren. Denn Prettner erhöhte die Sozialhilfe nicht wie gesetzlich vorgesehen mit 1. Jänner, sondern erst ab 1. Oktober“. Dies kritisiert FPÖ-LAbg. Elisabeth Dieringer-Granza nach der Sitzung des Landtagsausschusses für Bürgeranliegen, in dem der Bericht der Volksanwaltschaft behandelt wurde.
Der Fall zeige, wie eine Schlamperei in der Landesregierung bedürftige Menschen schädigen könne, so Dieringer. Wie die Volksanwaltschaft hält auch Dieringer es für besonders kritikwürdig, dass den Betroffenen die Beträge, welche sie durch die Verzögerung verloren haben, nicht rückerstattet wurden. „Denn die Verordnung wurde nicht rückwirkend in Kraft gesetzt.“
Auch für 2021 noch keine Mindeststandard-Verordnung erlassen
Völlig unverständlich ist es für Dieringer, dass LHStv. Prettner diesen Fehler heuer wiederholt. „Sie hat auch für 2021 noch keine neue Mindeststandard-Verordnung erlassen. Das ist in Corona-Zeiten besonders bitter für Mindestsicherungsbezieher“, stellt Dieringer fest. Sie wundert sich darüber, mit welcher Ignoranz Prettner Kritik der Volksanwaltschaft aufnimmt. „Es kann nicht sein, dass ein Vorgehen der Landesregierung, welches die Volksanwaltschaft 2018 als Missstand einstuft, drei Jahre später wiederholt wird!“